Allgemeines Zivilrecht
Neben unserer Tätigkeit im Werkvertragsrecht befassen wir uns selbstverständlich auch mit anderen Bereichen im allgemeinen Zivilrecht, wie z. B. mit Vertragsrecht, Kaufrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Geltendmachung sämtlicher sich daraus ergebender Forderungen.
Traditionell gehört die Prozessführung zu den Schwerpunkten anwaltlicher Tätigkeit. Die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen bedürfen der umfangreichen Kenntnis der Sachverhalte und der rechtlichen Beziehungen. Wir bieten eine umfassende Beratung des Mandanten zur schnellen und interessengerechten Lösung.