Arbeitsrecht
Wir beraten Unternehmer und Arbeitnehmer vom Individualarbeitsrecht bis hin zum Kollektivarbeitsrecht mit seinen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Dabei bereiten wir gemeinsam mit dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen vor und führen arbeitsgerichtliche Prozesse. In Kündigungsrechtsstreiten vor den Arbeitsgerichten vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei der Unternehmensumstrukturierung und Unternehmenssanierung erarbeiten und führen wir Interessenausgleichsverhandlungen, vereinbaren Sozialpläne und beraten bei der Einbeziehung von Transfergesellschaften.