Sanierungsberatung

Wir sind auch bereits im Vorfeld der Insolvenz als Sanierungsberater tätig. Dabei können wir auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Insolvenzabwicklung für unsere Mandanten maßgeschneiderte und in der Praxis bewährte Lösungen erarbeiten.
 
Wir unterstützen Sie hierbei rechtlich und betriebswirtschaftlich bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes. Des Weiteren führen und begleiten wir die verhandlungsintensiven außergerichtlichen Sanierungsgespräche mit den Gläubigern, mit dem Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Zweck der Sanierungsberatung ist es, dass Ihr Unternehmen von den Altlasten befreit wird und wieder eine Zukunftsperspektive hat.
 
Unsere Tätigkeit erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Sanierung von Unternehmen mit Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren nach dem ESUG.
 
Weiterhin begleiten wir die Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände vor und auch während eines Insolvenzverfahrens und stehen beratend hinsichtlich etwaiger Haftungsrisiken zur Seite.